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   OLG Karlsruhe, 23.03.2024 - 20 UF 64/22   

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https://dejure.org/2024,7368
OLG Karlsruhe, 23.03.2024 - 20 UF 64/22 (https://dejure.org/2024,7368)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.03.2024 - 20 UF 64/22 (https://dejure.org/2024,7368)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. März 2024 - 20 UF 64/22 (https://dejure.org/2024,7368)
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  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2024 - 20 UF 64/22
    Soweit das bei einem Elternteil lebende Kind den Umgang mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil verweigert, ist es deshalb Aufgabe der Gerichte, die Gründe für diese Einstellung zu ermitteln und sie in ihre Entscheidung einzubeziehen (BVerfG FamRZ 2016, 1917 ff Rn. 18).

    Bereits die Erfahrung der Unwirksamkeit ihres eigenen Willens würde der Entwicklung der Persönlichkeit der Kinder schaden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 20ff., juris).

  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14

    Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2024 - 20 UF 64/22
    Dabei ist auch ein Umgangsausschluss von mehr als einem Jahr möglich, da der Umgangsausschluss regelmäßig gerichtlich überprüft werden kann, wenn entsprechende Änderungsgründe eingetreten sind (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.04.2015 -1 BvR 3326/14 - juris Rn. 27).

    Zur Persönlichkeitsentwicklung gehört es, dass der wachsenden Fähigkeit eines Kindes zu eigener Willensbildung und selbständigem Handeln Rechnung getragen wird, damit es sich zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln kann und es durch eine Missachtung seines Willens in seiner Persönlichkeitsentwicklung nicht beeinträchtigt wird (BVerfG FamRZ 2015, 1093 ff Rn. 17).

  • BVerfG, 17.02.2022 - 1 BvR 743/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen zur Regelung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2024 - 20 UF 64/22
    Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (BVerfG FamRZ 2022, 794 ff Rn. 21).
  • OLG Frankfurt, 10.08.2020 - 5 WF 118/20

    Umgangsverfahren: Keine Erhöhung des Verfahrenswertes als Sanktion für fehlenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2024 - 20 UF 64/22
    Allerdingsgenügt nicht jede Abweichung der Umstände des konkreten Einzelfalls vomDurchschnittfüreineErhöhungdesRegelwerts.VielmehrmussbeieinerGesamtbetrachtung aller Umstände die Abweichung von einer durchschnittlichen Kindschaftssache von erheblichem Gewicht sein (Neumann, in: BeckOK KostR, 33. Ed., Stand: 01.04.2021, § 45 FamGKG, Rn. 37 ff. m.w.N.;OLG Brandenburg, FamRZ 2021, 53) und zwar hinsichtlich des Arbeitsaufwands für das Gericht und die Verfahrensbevollmächtigten(vgl.OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.08.2020- 5 WF 118/20; KG, FamRZ 2013, 723).
  • KG, 25.09.2012 - 17 WF 268/12

    Kindschaftssache: Heraufsetzung des Verfahrenswertes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2024 - 20 UF 64/22
    Allerdingsgenügt nicht jede Abweichung der Umstände des konkreten Einzelfalls vomDurchschnittfüreineErhöhungdesRegelwerts.VielmehrmussbeieinerGesamtbetrachtung aller Umstände die Abweichung von einer durchschnittlichen Kindschaftssache von erheblichem Gewicht sein (Neumann, in: BeckOK KostR, 33. Ed., Stand: 01.04.2021, § 45 FamGKG, Rn. 37 ff. m.w.N.;OLG Brandenburg, FamRZ 2021, 53) und zwar hinsichtlich des Arbeitsaufwands für das Gericht und die Verfahrensbevollmächtigten(vgl.OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.08.2020- 5 WF 118/20; KG, FamRZ 2013, 723).
  • OLG Brandenburg, 19.08.2020 - 13 WF 134/20

    Kindschaftsverfahren: Anpassung des Verfahrenswerts nach § 45 Abs. 3 FamGKG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2024 - 20 UF 64/22
    Allerdingsgenügt nicht jede Abweichung der Umstände des konkreten Einzelfalls vomDurchschnittfüreineErhöhungdesRegelwerts.VielmehrmussbeieinerGesamtbetrachtung aller Umstände die Abweichung von einer durchschnittlichen Kindschaftssache von erheblichem Gewicht sein (Neumann, in: BeckOK KostR, 33. Ed., Stand: 01.04.2021, § 45 FamGKG, Rn. 37 ff. m.w.N.;OLG Brandenburg, FamRZ 2021, 53) und zwar hinsichtlich des Arbeitsaufwands für das Gericht und die Verfahrensbevollmächtigten(vgl.OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.08.2020- 5 WF 118/20; KG, FamRZ 2013, 723).
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